{"id":150,"date":"2024-01-11T11:18:37","date_gmt":"2024-01-11T10:18:37","guid":{"rendered":"https:\/\/cms.internal.synaxon.de\/synaxon-shop\/?page_id=150"},"modified":"2026-02-13T08:10:33","modified_gmt":"2026-02-13T07:10:33","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/marketplace.synaxon.com\/de\/page\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><div class=\"vc_row wpb_row vc_row-fluid header-base\"><div class=\"container wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\">\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element\" >\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n\n<\/div>\n<\/div>\n\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element\" >\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der SYNAXON Projekt- und Handels GmbH f\u00fcr den Warenverkauf an Unternehmer und Projektgesch\u00e4fte<\/p>\n<p>Stand 10\/2024<\/p>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"vc_row wpb_row vc_row-fluid spacing\"><div class=\"wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\">\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element\" >\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p><strong>\u00a7 1 Geltung der Bedingungen<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 1.1. Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der SYNAXON Projekt und Handels GmbH, Falkenstra\u00dfe 31, 33758 Schlo\u00df Holte-Stukenbrock, gegen\u00fcber Unternehmern. Sie gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/p>\n<p>\u00a7 1.2. Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich best\u00e4tigen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Angebot und Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 2.1. Annahmeerkl\u00e4rungen und s\u00e4mtliche Bestellungen bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. Das gleiche gilt f\u00fcr Erg\u00e4nzungen, \u00c4nderungen oder Nebenabreden.<\/p>\n<p>\u00a7 2.2. Unsere s\u00e4mtlichen Angebote sind freibleibend. Produktbeschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich. Die Angaben werden insbesondere nicht zugesichert und enthalten keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von \u00a7 443 BGB.<\/p>\n<p>\u00a7 2.3. Unsere Angebote sowie die Annahme bzw. Best\u00e4tigung von Bestellungen oder Auftr\u00e4gen des Kunden erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ausreichender Selbstbelieferung sind wir &#8211; unter Ausschluss von Regress oder Schadensersatzanspr\u00fcchen des Kunden &#8211; von unserer Lieferpflicht befreit, wenn wir die ausbleibende oder verz\u00f6gerte Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten nicht zu vertreten haben.<\/p>\n<p>\u00a7 2.4. Bestellt der Kunde die Ware \u00fcber das EGIS, wird der Zugang der Bestellung im EGIS best\u00e4tigt; bestellt er die Ware \u00fcber eine andere Plattform oder per E-Mail, wird der Zugang der Bestellung durch den Versand einer Eingangsbest\u00e4tigung best\u00e4tigt. Die Zugangs- bzw. Eingangsbest\u00e4tigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden \u00fcber den tats\u00e4chlichen Zugang seiner Bestellung. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst, wenn wir die Bestellung des Kunden durch eine Annahmeerkl\u00e4rung oder durch Auslieferung der Ware annehmen.<\/p>\n<p>\u00a7 2.5. Bei Kunden, die an der SYNAXON Zentralregulierung teilnehmen, bedarf jede Bestellung \u00fcber TEUR 25 einer gesonderten Pr\u00fcfung und Freigabe durch die BFS finance GmbH. Wird die Freigabe nicht erteilt, sind wir berechtigt, die Lieferung der Ware an den Kunden nur gegen Vorkasse zu t\u00e4tigen. Der Kunde wird hiervon schnellstm\u00f6glich in Kenntnis gesetzt.<\/p>\n<p>\u00a7 2.6. Mitarbeiter der SYNAXON Projekt und Handels GmbH sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen oder m\u00fcndliche Zusicherungen zu geben, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Preise <\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 3.1. Die Angebote der SYNAXON Projekt und Handels GmbH sind freibleibend und unverbindlich.<\/p>\n<p>\u00a7 3.2. Mit Aktualisierung der Einkaufs-Plattformen werden alle vorherigen Preise und sonstigen Angaben \u00fcber Waren ung\u00fcltig.<\/p>\n<p>\u00a7 3.3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuz\u00fcglich Transport, Versand, Frachtversicherung, ggf. Bar-Nachnahme sowie zuz\u00fcglich der jeweils am Auslieferungstag g\u00fcltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferungen erfolgen ohne Mindestbestellwert und ohne Mindermengenzuschlag. F\u00fcr kooperierte Partner werden f\u00fcr Bestellungen unter EUR 250,00 netto Bestellwert und f\u00fcr nicht kooperierte Partner f\u00fcr Bestellungen unter EUR 500,00 jeweils EUR 5,90 Frachtkostenpauschale pro Paket berechnet, ab einem dar\u00fcberliegenden Bestellwert erfolgt die Lieferung f\u00fcr Pakete bis 31 kg frachtfrei. Sperrgut-, Speditions- und Palettenware sind von dieser Regelung ausgenommen und werden individuell berechnet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Liefer- und Leistungszeit<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 4.1. Angaben \u00fcber Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn die SYNAXON Projekt und Handels GmbH diese ausdr\u00fccklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet hat.<\/p>\n<p>\u00a7 4.2. Soweit der Kunde per Vorkasse zahlt, wird die Ware erst nach Geldeingang auf unserem Konto an den Kunden versandt. Es erfolgt keine Reservierung der Ware. Der Kunde wird daher gebeten, dies bei seiner Bestellung zu ber\u00fccksichtigen und die vereinbarte Vorkasse rechtzeitig zur Anweisung zu bringen. Soweit der Kunde Vorkasse w\u00e4hlt und der zu zahlende Geldbetrag nicht binnen 5 Werktagen auf unserem Konto gutgeschrieben ist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>\u00a7 4.3. Sofern wir am Vertrag festhalten, gelten die urspr\u00fcnglich genannten Lieferfristen nicht mehr. An ihre Stelle treten die zum Zeitpunkt des Geldeingangs f\u00fcr das Produkt ausgewiesenen Lieferfristen der SYNAXON Projekt und Handels GmbH. Im Falle h\u00f6herer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, au\u00dfergew\u00f6hnlicher und unverschuldeter Umst\u00e4nde, z.B. Betriebsst\u00f6rungen durch Feuer, Wasser und \u00e4hnliche Umst\u00e4nde, Ausfall von Produktionsanlagen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, beh\u00f6rdliche Eingriffe (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten), verl\u00e4ngert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen durch diese Umst\u00e4nde gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Alternativ sind wir berechtigt, vom Vertrag, soweit noch nicht erf\u00fcllt, ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>\u00a7 4.4. Verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit gem\u00e4\u00df Ziffer 3 oder wird die SYNAXON Projekt und Handels GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzanspr\u00fcche herleiten, sofern der Kunde unverz\u00fcglich benachrichtigt wurde.<\/p>\n<p>\u00a7 4.5. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und wir uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,25% f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzuges. Insgesamt jedoch h\u00f6chstens von 5% des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Dar\u00fcber hinausgehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit der SYNAXON Projekt und Handels GmbH.<\/p>\n<p>\u00a7 4.6. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorr\u00e4tig sein, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Bei Liefervertr\u00e4gen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbst\u00e4ndige Leistung. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich um den Zeitraum, mit dem der Kunde selbst mit der Erf\u00fcllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.<\/p>\n<p>\u00a7 4.7. Soweit das Datum unserer Lieferung oder Leistung auf unserer Rechnung nicht gesondert vermerkt ist, entspricht es dem Rechnungsdatum.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 R\u00fcge- und Untersuchungspflicht nach \u00a7 377 HGB<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 5.1. Der Kunde ist unmittelbar nach Erhalt der Ware zur sofortigen Pr\u00fcfung von Ware, Liefer- und Rechnungsdokumenten verpflichtet. Hierzu geh\u00f6rt zumindest eine sofortige Sichtkontrolle der Ware bei Anlieferung. Offene M\u00e4ngel, wie z.B. sichtbare Besch\u00e4digungen an Ware oder Verpackung, Falschlieferungen und Mengenfehler, sind sofort gegen\u00fcber dem Frachtf\u00fchrer anzuzeigen und mittels Schadenanzeige zusammen mit dem Frachtf\u00fchrer aufzunehmen. Der festgestellte Mangel ist innerhalb von 5 Werktagen ab Warenlieferung gegen\u00fcber der SYNAXON Projekt und Handels GmbH per E-Mail oder telefonisch anzuzeigen. Das Recht der Annahmeverweigerung steht dem Kunden frei. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Annahme der Ware \u201cunter Vorbehalt\u201d hinsichtlich sp\u00e4terer Reklamationen in Bezug auf offene Transportsch\u00e4den oder Vollst\u00e4ndigkeit, bei \u00e4u\u00dferlich besch\u00e4digten Sendungen, rechtlich ohne Belang ist.<\/p>\n<p>\u00a7 5.2. Im \u00dcbrigen erfordert eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung, dass der Kunde mindestens stichprobenweise, repr\u00e4sentativ, eine Qualit\u00e4tskontrolle vornimmt und hierzu in angemessenem Umfang auch die Verpackung \u00f6ffnen muss. Ist die Ware aus transporttechnischen Gr\u00fcnden mit sichtundurchl\u00e4ssiger Folie eingepackt, ist diese Folie bei der Warenpr\u00fcfung im Beisein des Frachtf\u00fchrers zu entfernen. Wenn dieses unterlassen wird und sich sp\u00e4ter herausstellt, dass die Ware in der Folie besch\u00e4digt ist, handelt es sich trotzdem um einen offenen Transportschaden. Besonders bei eingepackten Palettenlieferungen ist erh\u00f6hte Pr\u00fcfungssorgfalt erforderlich. Ein verdeckter Transportschaden liegt dann vor, wenn dieser trotz sorgf\u00e4ltig und ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgter Sofortuntersuchung erst nach Annahme der Sendung erkannt werden kann. Der Kunde muss diesen Schaden unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von 5 Werktagen nach \u00dcbernahme der Ware, der SYNAXON Projekt und Handels GmbH melden. Eine Schadenregulierung seitens des Paketdienstleisters wird \u00fcber die SYNAXON Projekt und Handels GmbH gepr\u00fcft.<\/p>\n<p>\u00a7 5.3. Verst\u00f6\u00dft der Kunde gegen die vorstehenden Pflichten, so gilt die Ware mitsamt der M\u00e4ngel als genehmigt (\u00a7 377 Abs. 2 HGB). Der Kunde kann wegen der Abweichung keine Rechte mehr geltend machen. Die Ware gilt als ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertragserf\u00fcllung. Sp\u00e4tere M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind ausgeschlossen; der Kaufpreis ist ungemindert zu zahlen. F\u00fcr den Zeitpunkt der Entdeckung und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung tr\u00e4gt der Kunde die Beweispflicht.<\/p>\n<p>\u00a7 5.4. Bei versehentlich durch die SYNAXON Projekt und Handels GmbH ohne Bestellung des Kunden gelieferter Ware verpflichtet sich der Kunde, sp\u00e4testens innerhalb von 5 Werktagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegen\u00fcber der SYNAXON Projekt und Handels GmbH anzuzeigen und die Waren zur R\u00fcckholung durch einen von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH zu beauftragenden Spediteur oder Transporteur bereit zu halten. Sollte eine solche schriftliche Anzeige einer Fehllieferung nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, gilt die Lieferung als genehmigt, so dass der Kunde verpflichtet ist, den \u00fcblichen und angemessenen Kaufpreis f\u00fcr die Ware an die SYNAXON Projekt und Handels GmbH zu zahlen.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 6 Gefahren\u00fcbergang <\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 6.1. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht mit der \u00dcbergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden \u00fcber bzw. dann, wenn die Ware zwecks Versendung das Lager der SYNAXON Projekt und Handels GmbH verlassen hat.<\/p>\n<p>\u00a7 6.2. Verz\u00f6gert sich der Versand ohne unser Verschulden oder wird er ohne unser Verschulden unm\u00f6glich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden \u00fcber. Eine im Einzelfall vereinbarte \u00dcbernahme der Transportkosten durch die SYNAXON Projekt und Handels GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahren\u00fcbergang.<\/p>\n<p>\u00a7 6.3. Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Ger\u00e4t der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erf\u00fcllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 M\u00e4ngelhaftung \/ Gew\u00e4hrleistung <\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 7.1. M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist (s. \u00a7 5).<\/p>\n<p>\u00a7 7.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt, Nacherf\u00fcllung zu verlangen. Die Nacherf\u00fcllung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Mangelbeseitigung, Gutschrift oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Im Fall der Mangelbeseitigung werden die erforderlichen Aufwendungen des Kunden nur insoweit ersetzt, als diese nicht dadurch erh\u00f6ht worden sind, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht worden ist.<\/p>\n<p>\u00a7 7.3. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, R\u00fccktritt oder Minderung zu verlangen.<\/p>\n<p>\u00a7 7.4. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden betr\u00e4gt beim Verkauf neuer Sachen ein Jahr ab Gefahr\u00fcbergang; beim Verkauf gebrauchter Sachen ist eine Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel ausgeschlossen. Die Verj\u00e4hrungsfrist im Fall eines Lieferantenregresses nach den \u00a7\u00a7 478, 479 BGB bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a7 7.5. Die Abtretung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen an Dritte ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche auf uns zu verweisen. Unsere Haftung im Rahmen des Lieferantenregresses bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Gesamthaftung <\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 8.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind \u00fcber die Gew\u00e4hrleistungsrechte hinausgehende Anspr\u00fcche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Kunden.<\/p>\n<p>\u00a7 8.2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n<p>\u00a7 8.3. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir nur, wenn Pflichten verletzt werden, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung und Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (Kardinalpflichten). Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>\u00a7 8.4. Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>\u00a7 8.5. Der Kunde wird auf das Erfordernis einer regelm\u00e4\u00dfigen und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Datensicherung ausdr\u00fccklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrl\u00e4ssig, wenn er diese Sicherung unterl\u00e4sst. Die SYNAXON Projekt und Handels GmbH \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr verlorengegangene Datenbest\u00e4nde und daraus resultierende Folgesch\u00e4den. Bei zu reparierenden Ger\u00e4ten werden Kosten einer Datensicherung oder Neuinstallation von Software oder der Ger\u00e4te selbst von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH nicht \u00fcbernommen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Besondere Bedingungen f\u00fcr SYNAXON Partner und (sonstige) IT-Systemh\u00e4user<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 9.1. Kooperierten SYNAXON-PARTNERN gew\u00e4hren wir ein 30-t\u00e4giges R\u00fcckgaberecht ab Lieferdatum. Sonstige IT-Systemh\u00e4user \/ Kunden erhalten ein 14-t\u00e4giges R\u00fcckgaberecht ab Lieferdatum. Davon ausgenommen sind jeweils gebrauchte Waren, Einzel- oder Ersatzteile, Einzelst\u00fccke aus Set-Angeboten und Sonderanfertigungen (CTO \/ BTO) f\u00fcr den Kunden, sowie Software, Lizenzen, Garantieerweiterungen und CarePacks. Das R\u00fcckgaberecht besteht f\u00fcr originalverpackte Ware ohne Verpackungsbesch\u00e4digung und ohne Siegelbruch. Bei \u00d6ffnungen im Rahmen der kfm. Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht werden bei der Gutschrift 30% vom Rechnungsbetrag einbehalten. Der Kunde hat die R\u00fcckgabe zun\u00e4chst \u00fcber das EGIS-RMA-Formular anzumelden. Nach Eingang der R\u00fccksendegenehmigung hat er die Ware innerhalb von 3 Werktagen an uns zur\u00fcckzusenden, andernfalls verf\u00e4llt das R\u00fcckgaberecht. Nutzt der Kunde das von uns zur Verf\u00fcgung gestellte Retourenlabel f\u00fcr Pakete bis 31Kg, ist der R\u00fcckversand f\u00fcr ihn kostenfrei. Andernfalls hat der Kunde die Kosten f\u00fcr den R\u00fcckversand selbst zu tragen. Zur Wahrung der Frist reicht der rechtzeitige Versand der Ware aus. Die Ware wird dem Partner nach Eingang bei uns entsprechend gutgeschrieben. <strong>Das vorstehende R\u00fcckgaberecht gilt nicht f\u00fcr Projektware und Projektgesch\u00e4fte. Es gilt auch nicht f\u00fcr Gro\u00dfhandelskunden.<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 9.2. Die ersten 14 Kalendertage nach Auslieferung gelten als Auspackgarantie. Will ein Kunde innerhalb dieser Frist Garantieanspr\u00fcche gegen den Hersteller geltend machen, kann er die Ware an uns zur\u00fccksenden und wir \u00fcbernehmen die Abwicklung mit dem Hersteller. Der Kunde hat die R\u00fcckgabe zun\u00e4chst \u00fcber das EGIS-RMA-Formular oder per E-Mail anzumelden. Nach Eingang der R\u00fccksendegenehmigung hat er die Ware in OVP innerhalb der angegebenen Frist einzusenden. Die Seriennummer des Artikels muss mit der Seriennummer der OVP \u00fcbereinstimmen. Der Kunde erh\u00e4lt nach Wareneingang bei uns eine Gutschrift zum urspr\u00fcnglichen Einkaufspreis. <strong>Die Auspackgarantie gilt nicht f\u00fcr Projektware, Projektgesch\u00e4fte und nicht f\u00fcr Gro\u00dfhandelskunden.<\/strong> Sie gilt auch nicht f\u00fcr die Abwicklung von DOA-F\u00e4llen (Defective on Arrival). Hier gelten die besonderen Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a7 11.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Garantieabwicklung \/ Abwicklung der Nacherf\u00fcllung <\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 10.1. Vertragspartner f\u00fcr die Erf\u00fcllung von Garantieanspr\u00fcchen ist der Hersteller. Mangelhafte Produkte sind gem\u00e4\u00df der vom Hersteller gew\u00e4hrten Garantiebedingungen direkt mit dem jeweiligen Hersteller abzuwickeln. Kontaktdaten des Herstellers werden dem Kunden gerne zur Verf\u00fcgung gestellt. Sollte der Kunde eine Abwicklung \u00fcber die SYNAXON Projekt und Handels GmbH bevorzugen, werden wir die RMA abwickeln und die defekte Ware &#8211; nach Entscheidung der Lieferkette &#8211; austauschen oder zum Einkaufspreis bzw. Zeitwert gutschreiben oder reparieren. Nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Die defekte Ware hat er dabei auf eigene Kosten an uns zur\u00fcckzuschicken. F\u00fcr die Abwicklung von DOA-F\u00e4llen gelten die besonderen Bestimmungen in \u00a7 11.<\/p>\n<p>\u00a7 10.2. \u00dcbernimmt die SYNAXON Projekt und Handels GmbH eine Garantieabwicklung f\u00fcr den Kunden, so hat dieser vor der Einsendung die von ihm oder einem Dritten eingef\u00fcgten Gegenst\u00e4nde (z.B. Chips oder Karten) aus dem Produkt zu entfernen. Die SYNAXON Projekt und Handels GmbH ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenst\u00e4nde zu untersuchen. F\u00fcr den Verlust solcher Gegenst\u00e4nde haftet die SYNAXON Projekt und Handels GmbH nicht, es sei denn, es war bei R\u00fccknahme des Produktes f\u00fcr uns ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingef\u00fcgt worden ist. In diesem Fall wird der Kunde informiert und der Gegenstand f\u00fcr ihn zur Abholung bereitgehalten; der Kunde tr\u00e4gt die dabei entstehenden Kosten.<\/p>\n<p>\u00a7 10.3. Dar\u00fcber hinaus hat der Kunde, bevor er ein Produkt einsendet, Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datentr\u00e4ger zu erstellen und alle Passw\u00f6rter zu deaktivieren. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zur\u00fcckgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passw\u00f6rter zu reaktivieren. Die SYNAXON Projekt und Handels GmbH \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr verloren gegangene Datenbest\u00e4nde und hieraus resultierende Folgesch\u00e4den (vgl. \u00a7 8 Ziffer 5).<\/p>\n<p>\u00a7 10.4. Durch den Austausch von Einzelteilen, Baugruppen oder ganzen Ger\u00e4ten treten keine neuen Gew\u00e4hrleistungsfristen bez\u00fcglich der Anspr\u00fcche und Rechte wegen M\u00e4ngeln in Kraft. Dies gilt nicht f\u00fcr die Verj\u00e4hrung der M\u00e4ngelanspr\u00fcche f\u00fcr die von der M\u00e4ngelbeseitigung betroffenen Teile. \u00a7 10.5. Die Abwicklung von unberechtigten Einsendungen erfolgt \u2013 sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Kunden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind \u2013 vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Wir behalten uns in diesen F\u00e4llen die Berechnung einer Kostenpauschale in H\u00f6he von EUR 39,00 vor.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Besondere Bestimmungen f\u00fcr die Abwicklung von DOA-F\u00e4llen <\/strong><\/p>\n<p>Bietet der Hersteller eines Produktes eine gesonderte DOA-Regelung (Defective on Arrival) an, so gelten f\u00fcr die Abwicklung eines DOA-Falles die nachfolgenden Bestimmungen. Je nach Hersteller muss der Kunde selber den DOA-Fall beim Hersteller anmelden und eine DOA-Nummer anfordern. Anschlie\u00dfend sendet der Kunde das Ger\u00e4t \u2013 f\u00fcr uns kostenfrei &#8211; gem\u00e4\u00df Herstellerbedingungen mit folgenden Informationen zu uns ein: DOA-Nummer, Seriennummer, Fehlerbeschreibung. Der Kunde<br \/>\nist f\u00fcr die Einhaltung der jeweils geltenden Fristen verantwortlich. Das bedeutet insbesondere, dass er die DOA rechtzeitig beim Hersteller anmelden und die defekte Ware so rechtzeitig an uns einsenden muss, dass durch die Weiterleitung der Ware von uns an den Hersteller die vom Hersteller gesetzten Fristen eingehalten werden k\u00f6nnen. Eine etwaige Gutschrift an den Kunden erfolgt nach Wareneingang bei uns mit beiliegender DOA-Genehmigung. Lehnt der Hersteller eine Abwicklung der<br \/>\nDOA-Regelung aus Gr\u00fcnden, die die SYNAXON Projekt und Handels GmbH nicht zu vertreten hat, ab, erfolgt eine Abwicklung der Reklamation im Rahmen der allgemeinen Gew\u00e4hrleistungs- bzw. Garantieanspr\u00fcche.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 12.1. Bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, die der SYNAXON Projekt und Handels GmbH aus der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum der SYNAXON Projekt und Handels GmbH.<\/p>\n<p>\u00a7 12.2. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets f\u00fcr uns als Hersteller im Sinne des \u00a7 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.<\/p>\n<p>\u00a7 12.3. Der Kunde tritt ihm bez\u00fcglich der Vorbehaltsware zustehende Forderungen bereits jetzt in H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.<\/p>\n<p>\u00a7 12.4. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>\u00a7 12.5. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die H\u00f6he aller gesicherten Anspr\u00fcche um mehr als 20% \u00fcbersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>Lieferungen erfolgen entweder auf Rechnung im Rahmen der Zentralregulierung mit der BFS finance GmbH oder im Rahmen von durch die Atradius Kreditversicherung gezeichneten Limits zum ausgewiesenen Preis. Ist f\u00fcr den Kunden weder eine Zentralregulierung noch ein Limit der Atradius Kreditversicherung eingerichtet und wurde auch ein Limit durch die SYNAXON Projekt und Handels GmbH abgelehnt, kann eine Zahlung per Vorkasse erfolgen, alternativ per Nachnahme (zzgl. Nachnahmegeb\u00fchr).<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Abtretungsverbot <\/strong><\/p>\n<p>Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdr\u00fccklich zugestimmt haben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Zur\u00fcckbehaltungsrechte, Aufrechnung <\/strong><\/p>\n<p>Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 16 Verwendung der Produkte <\/strong><\/p>\n<p>Die Produkte sind f\u00fcr die \u00fcbliche kommerzielle Verwendung gem\u00e4\u00df den Betriebsanweisungen und nicht f\u00fcr eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, milit\u00e4rischen Einrichtungen oder medizinischen Ger\u00e4ten mit lebenserhaltender Funktion oder zur Herstellung von Waffen vorgesehen. F\u00fcr eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung \u00fcbernommen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17 Gewerbliche Schutzrechte <\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 17.1. S\u00e4mtliche f\u00fcr die Produkte bestehenden gewerblichen Schutzrechte sind und bleiben Eigentum der Lieferanten bzw. Hersteller. Jede Benutzung erfordert die Erlaubnis durch den entsprechenden Rechteinhaber.<\/p>\n<p>\u00a7 17.2. Soweit Software zum Lieferumfang geh\u00f6rt, wird diese dem gewerblichen Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung \u00fcberlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch ver\u00e4ndern noch anderen zur Nutzung \u00fcberlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gem\u00e4\u00df den Lizenzvertr\u00e4gen der Lieferanten bzw. Hersteller geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.<\/p>\n<p>\u00a7 17.3. Die SYNAXON Projekt und Handels GmbH \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Verletzung gewerblicher Schutzrechte, wenn die Produkte aus dem von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH vorgesehenen Verkaufsland in ein anderes Land exportiert werden, da nicht gew\u00e4hrleistet werden kann, dass alle Rechte dort gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18 Geheimhaltung <\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde ist verpflichtet, s\u00e4mtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH zug\u00e4nglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umst\u00e4nde eindeutig als Gesch\u00e4fts- oder Betriebsgeheimnisse der SYNAXON Projekt und Handels GmbH erkennbar sind und f\u00fcr den Warenverkauf an Unternehmer und Projektgesch\u00e4fte vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie \u2013 soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist &#8211; weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 19 Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>Die Verarbeitung der im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsverbindung \u00fcber den Kunden erhaltenen Daten erfolgt nach Ma\u00dfgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 20 Export<\/strong><\/p>\n<p>Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, den EU und den US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde hat f\u00fcr das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesausfuhramt Eschborn selbst zu sorgen. Er ist f\u00fcr die Einhaltung der einschl\u00e4gigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 21 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, unwirksame Klauseln <\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 21.1. F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der SYNAXON Projekt und Handels GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p>\u00a7 21.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist der Sitz der SYNAXON Projekt und Handels GmbH Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnisunmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.<\/p>\n<p>\u00a7 21.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 22 Besondere Bedingungen f\u00fcr Projektgesch\u00e4fte <\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Projektgesch\u00e4fte gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden besonderen Bedingungen. Im Fall von Widerspr\u00fcchen gehen die Besonderen Bedingungen den Allgemeinen Bedingungen vor.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 22.1 Sonder-\/Projektkonditionen, Herstellerbedingungen <\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 22.1.1. Werden dem Kunden bei der Durchf\u00fchrung von Projektgesch\u00e4ften Sonder- oder Projektkonditionen einger\u00e4umt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Best\u00e4tigung durch den Hersteller.<\/p>\n<p>\u00a7 22.1.2. Dem Kunden ist bekannt, dass der Bestand gew\u00e4hrter Sonder- bzw. Projektkonditionen von der Einhaltung der Herstellerbedingungen abh\u00e4ngt. Der Kunde verpflichtet sich daher gegen\u00fcber der SYNAXON Projekt und Handels GmbH, die jeweiligen Herstellerbedingungen einzuhalten und der SYNAXON Projekt und Handels GmbH auf Anforderung innerhalb von zehn Tagen eine Kopie der Abliefernachweise und Rechnungen an den Endkunden zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>\u00a7 22.1.3. Verst\u00f6\u00dft der Kunde gegen die Herstellerbedingungen, ist die SYNAXON Projekt und Handels GmbH unbeschadet der Geltendmachung weiterer Anspr\u00fcche berechtigt, dem Kunden die Differenz zwischen den gew\u00e4hrten Sonderkonditionen und dem regul\u00e4ren Einkaufspreis in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 22.2 Mitwirkungspflichten des Kunden <\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der SYNAXON Projekt und Handels GmbH s\u00e4mtliche relevanten Informationen zug\u00e4nglich gemacht werden, die f\u00fcr die Angebotserstellung erforderlich sind oder von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH als erforderlich angesehen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 22.3 Angebote <\/strong><\/p>\n<p>Angebote werden ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erbracht. Auf deren Grundlage wird insbesondere auch die Zusammensetzung der Hard- und Softwarekomponenten f\u00fcr den Einsatz der IT-L\u00f6sung vorgenommen. Die SYNAXON Projekt und Handels GmbH f\u00fchrt alle Arbeiten mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner fachlicher Grunds\u00e4tze sowie technischer Regeln durch. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter<br \/>\nEigenschaften kann aus den Angaben und Angeboten der SYNAXON Projekt und Handels GmbH jedoch nicht abgeleitet werden. Die Angaben und Angebote stellen deshalb keine Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder Zusicherung der Eignung des Produkts f\u00fcr bestimmte Zwecke dar.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 22.4 R\u00fcckgaberecht, Auspackgarantie <\/strong><\/p>\n<p>Das in \u00a7 9.1 der Allgemeinen Bedingungen geregelte R\u00fcckgaberecht und die in \u00a7 9.2 der Allgemeinen Bedingungen geregelte Auspackgarantie gelten nicht f\u00fcr Projektgesch\u00e4fte.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 23 Besondere Bedingungen f\u00fcr zeitlich begrenzte Software-Produkte<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr den Bezug von zeitlich begrenzten Software-Produkten (z.B. Jahreslizenz einer Subskriptions-Software) oder anderen zeitlich begrenzten digitalen Produkten &#8211; im Folgenden \u201cSoftware-Produkte\u201d genannt- gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden besonderen Bedingungen. Im Fall von Widerspr\u00fcchen gehen die Besonderen Bedingungen den Allgemeinen Bedingungen vor.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 23.1 Leistung der SYNAXON Projekt und Handels GmbH<\/strong><\/p>\n<p>Soweit f\u00fcr einzelne Software-Produkte nicht gesondert schriftlich anders vereinbart, ist die Leistung der SYNAXON Projekt und Handels GmbH die einmalige Verschaffung des Vertriebsrechts f\u00fcr eine zeitlich begrenzte Lizenz des Software-Produktes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 23.2 G\u00fcltige Lizenzbestimmungen und Laufzeit<\/strong><\/p>\n<p>Von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH bereitgestellte Software-Produkte unterliegen den Lizenzbestimmungen der Lieferanten und Hersteller. Die Einhaltung dieser Bestimmungen sichert der Kunde ausdr\u00fccklich zu.<\/p>\n<p>Das Nutzungsrecht an den Software-Produkten ist auf die Laufzeit der Lizenz beschr\u00e4nkt. Der Endkunde wird vom Kunden auf diese zeitliche Beschr\u00e4nkung explizit hingewiesen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 23.3 Haftungsausschluss<\/strong><\/p>\n<p>Entsprechend der Rechtslage zur Haftung f\u00fcr Software-Produkte mit zeitlich unbefristetem Nutzungsrecht haftet die SYNAXON Projekt und Handels GmbH auch beim Vertrieb von Software-Produkten mit zeitlich beschr\u00e4nktem Nutzungsrecht nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die vom Hersteller oder dessen Erf\u00fcllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr eigenes Verschulden haftet die SYNAXON Projekt und Handels GmbH nach Ma\u00dfgabe der Regelungen gem\u00e4\u00df \u00a7 8 dieser AGB. Eine Haftung auf Schadensersatz ohne Verschulden der SYNAXON Projekt und Handels GmbH f\u00fcr anf\u00e4ngliche M\u00e4ngel ist danach ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 23.4 M\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/p>\n<p>Soweit f\u00fcr einzelne Software-Produkte nicht gesondert schriftlich anders vereinbart, erh\u00e4lt der Kunde f\u00fcr die Laufzeit der Lizenz im Falle von unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten M\u00e4ngeln an der Software das Recht zur Minderung, sofern (i) der Mangel nicht unerheblich ist, (ii) der Mangel unverz\u00fcglich angezeigt wird und (iii) eine angemessene Frist zur Fehlerbehebung erfolglos verstrichen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 23.5 R\u00fcckgaberecht, Auspackgarantie<\/strong><\/p>\n<p>Das in \u00a7 9.1 der Allgemeinen Bedingungen geregelte R\u00fcckgaberecht und die in \u00a7 9.2 der Allgemeinen Bedingungen geregelte Auspackgarantie gelten nicht f\u00fcr Software-Produkte.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 23.6 Bestellung<\/strong><\/p>\n<p>Die Bestellung der Software-Produkte kann \u00fcber EGIS, den SYNAXON Shop, weitere von der SYNAXON Projekt und Handels GmbH bereitgestellte Portalen oder direkt in Herstellerportalen erfolgen. Abweichend zu den Regelungen in \u00a7 2.3 dieser AGB l\u00f6st die Bestellung von Software-Produkten eine sofortige Lieferung aus. Die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung wird in diesem Fall durch die Rechnung ersetzt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 23.7 Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>Zahlungen erfolgen per SEPA-Lastschriftverfahren. Der Kunde verpflichtet sich, der SYNAXON Projekt und Handels GmbH ein g\u00fcltiges und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>Die Aktivierung einer Bestellung erfolgt nur bei Vorliegen eines g\u00fcltigen SEPA-Lastschriftmandats. Bei Kunden, die am SYNAXON Zentralregulierungsverfahren teilnehmen, werden die Entgelte \u00fcber den Zentralregulierer eingezogen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 23.8 Bundle-Produkte<\/strong><\/p>\n<p>Bestellt der Kunde zusammen mit einem Software-Produkt einen Service aus dem SYNAXON Managed Service Portfolio (Bundle-Produkt), gelten f\u00fcr das Bundle-Produkt zus\u00e4tzlich zu den vorliegenden AGB die AGB f\u00fcr SYNAXON Services (https:\/\/www.synaxon.com\/de\/rechtliches) und die Bestellung gilt als Leistungsbuchung im Sinne der AGB f\u00fcr SYNAXON Services.<\/p>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der SYNAXON Projekt- und Handels GmbH f\u00fcr den Warenverkauf an Unternehmer und Projektgesch\u00e4fte Stand 10\/2024 \u00a7 1 Geltung der Bedingungen \u00a7 1.1. 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